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Hörgeräte im Spielsaal: Streit um ein Verbot

Viele Hörgeräte lassen sich per Bluetooth mit dem Handy koppeln, und deshalb sind sie bei großen Turnieren im Spielsaal tabu. Die Schiedsrichterkommission des Deutschen Schachbunds will das nun einheitlich handhaben, auch im Breitensport. Spieler mit Hörgerät und der Inklusionsreferent halten dagegen.

18. Oktober 20265 Minuten LesezeitMatt am Montag

Ende Mai 2024, ein Turnier der Amateurmeisterschaften in Travemünde: Olaf Hoyer, heute 62, wird im Turniersaal von einem Schiedsrichter aufgefordert, seine Hörgeräte abzunehmen. Hoyer ist seit seiner Geburt nahezu taub und trägt auf beiden Ohren Hörgeräte. Er tat, was verlangt wurde, und musste nach seiner Schilderung von einem Augenblick auf den anderen ohne jeden Ton Schach spielen, in allen fünf Runden. Es war das letzte Turnier dieser Reihe, an dem er teilgenommen hat.

Hoyers Fall steht im Mittelpunkt eines Streits, der im Deutschen Schachbund (DSB) hohe Wellen schlägt, vor allem im Referat Inklusion. Er dreht sich um eine Frage, die sich auch die Schiedsrichterkommission nicht leicht macht: Darf Spielerinnen und Spielern ein Turnier in völliger Taubheit zugemutet werden? Die einen sagen ja, mit Blick auf Fairplay. Die anderen sagen nein und appellieren an die Menschlichkeit.

Was die FIDE-Regeln sagen

Bei der Olympiade und anderen großen Turnieren ist die Sache klar, sagt Klaus Deventer, Anti-Cheating-Officer des DSB: Hörgeräte sind im Spielsaal nicht erlaubt, so seien die FIDE-Regeln, und danach hätten sich die Schiedsrichter zu richten. Der Grund liegt in der Technik. Viele Hörgeräte haben inzwischen eine Bluetooth-Funktion und könnten mit dem Handy gekoppelt werden.

In den FIDE-Schachregeln (Fassung ab 1. Januar 2023) steht in Artikel 11.3.2, dass ein Spieler während der Partie kein elektronisches Gerät im Spielbereich haben darf, das der Schiedsrichter nicht ausdrücklich genehmigt hat. Wer ein solches Gerät am Körper trägt, verliert die Partie, es sei denn, das Turnierreglement sieht eine mildere Strafe vor. Der Schiedsrichter darf außerdem verlangen, dass Kleidung, Taschen und Körper des Spielers in einem privaten Rahmen kontrolliert werden. Hörgeräte nennt der Artikel nicht ausdrücklich. Deventer verweist darauf, dass die FIDE-Statuten den Schiedsrichtern bei elektronischen Geräten einen Ermessensspielraum für Einzelfallentscheidungen lassen.

Weil es aber nicht zielführend sei, mal so und mal anders zu entscheiden, hat die Schiedsrichterkommission des DSB beschlossen, Hörgeräte grundsätzlich nicht zuzulassen. Bisher wurden bei vorgelegten ärztlichen Attesten auch mal Ausnahmen gemacht. Doch wer solle die Atteste auf ihre Echtheit prüfen, fragen Deventer und Frank Jäger, der Schiedsrichter-Obmann des DSB. Jäger sagt, Cheating ziehe sich durch alle Spielerkreise und sei bei vielen nicht im Bewusstsein. Ohne einheitliche Regelung schaffe man sich neue Probleme.

Natürlich wollen und müssen wir den Belangen der Spielerinnen und Spieler mit Handicap Rechnung tragen und zugleich sind wir gehalten, die internationalen Fair-Play-Bestimmungen zu beachten.Klaus Deventer, Anti-Cheating-Officer des DSB

Daraus ist die „generelle Leitlinie“ geworden: Hörgeräte und Bluetooth-Kopfhörer werden grundsätzlich nicht zugelassen, auch nicht bei den Amateurmeisterschaften. Passiver Gehörschutz wie Ohrstöpsel oder ein Baustellen-Hörschutz kann dagegen gestattet werden, wenn plausible Gründe glaubhaft gemacht werden.

Das Handy gehört zum Hörgerät

Stefan Becker aus Münster, 59, Dozent an einer Hochschule, ist einer der Betroffenen, die dagegen angehen. Sein Fall ist ein besonderer: Auf dem rechten Ohr hört er noch fast zu 100 Prozent. Vor 20 Jahren wurde ihm links operativ ein Teil des Gehörknochens entfernt, seitdem ist sein Gleichgewichtssinn stark beeinträchtigt, bisweilen treten Übelkeit und Schwindel auf. Außerdem ist das Hören links auf bestimmten Frequenzen sehr schmerzhaft. Er verbindet sein Hörgerät mit dem Handy, das über eine spezielle Software die Frequenzen regelt. Wenn im Spielsaal Flaschen eingesammelt werden, ist das für sein Ohr eine Frequenz, bei der es mit der Konzentration vorbei ist.

Das ist wie ein Angriff auf mein Gehirn.Stefan Becker, Spieler mit Hörgerät

Ohne das Gerät würde er sich nach eigenen Worten schwer kalkulierbaren gesundheitlichen Risiken aussetzen und werde deshalb de facto von Amateurturnieren des DSB ausgeschlossen. Die Bedenken bei großen Turnieren kann er nachvollziehen, nicht aber, warum die strenge Auslegung auch im Breitensport gelten soll. Er wäre bereit, sein Handy abzugeben. Die Schiedsrichter wenden ein, er könnte dann über ein anderes Handy betrügen. Theoretisch wäre das möglich. Zudem habe er sein Hörgerät gemeldet und musste es herausnehmen, während andere es nicht gemeldet hätten und unerkannt damit spielten. Deventer räumt ein, dass das ein Problem sei, und genau diese Ungleichbehandlung wolle man durch eine einheitliche Regelung vermeiden.

Genaue Zahlen gibt es nicht, aber Insider wie Becker und der Inklusionsreferent Gert Schulz gehen davon aus, dass zehn bis 20 Prozent der Spielerinnen und Spieler in Deutschland ein Hörgerät benutzen. Rund ein Drittel der DSB-Mitglieder gehört zur Generation 55 plus. Betroffen sind aber auch Junge: Tobias Schmidt, der Sohn des DSB-Geschäftsführers Carsten Schmidt, trägt seit seinem zweiten Lebensjahr ein Cochlea-Implantat, das ebenfalls Bluetooth-fähig ist. Nähme man ihm das Gerät ab, versetze man ihn laut seinem Vater wieder in den Zustand völliger Taubheit, und das sei nicht zumutbar. Ein Alarm im Spielsaal käme bei ihm womöglich erst nach entscheidenden Sekunden an. Gebärdensprache beherrscht er nicht, weil er ja hören kann. Bei reinen Gehörlosen-Turnieren sind Hörgeräte dagegen immer untersagt, doch dort verständigen sich die Teilnehmer in der Regel in Gebärdensprache, betont Schulz.

Michael Becker, der neue Deutsche Meister der Behinderten, stellt sich auf Stefan Beckers Seite. Der Ausschluss von der allgemeinen Kommunikation über mehrere Stunden könne lebensbedrohlich sein, sagt er. Informationen der Schiedsrichter erreichten die Spieler nicht, Remis-Angebote könnten nicht wahrgenommen werden, und in Streitfällen sei keine vernünftige Verständigung möglich. Er fragt auch nach handygestützten Insulinpumpen und elektrischen Rollstühlen und nach Hörgeräten, die in Brillen integriert sind. Ein anderer Betroffener führt den chronischen Tinnitus an, den sein Hörgerät unterdrücke.

Arbeitsgruppe sucht eine Lösung

Gert Schulz kündigt an, alles daranzusetzen, dass es nicht zu einem generellen Hörgeräte-Verbot bei Turnieren kommt. Ihm fehle bei den Schiedsrichtern das Verständnis dafür, wie komplex das Thema ist. Den Vorschlag mit dem passiven Gehörschutz hält er keinesfalls für eine Lösung für alle Hörgeräte-Träger, auch wenn Deventer meint, dass er für Stefan Becker eine sein könnte. Aus der neuen Inklusionskommission hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet. Sie fordert die zuständigen Gremien auf, sich unverzüglich mit dem Thema zu befassen und eine für Betroffene akzeptable Lösung zu finden und umzusetzen.

Auch Jäger und Deventer sagen, sie seien zum Dialog bereit. Jäger fehlt nach eigenen Worten zwar die Vorstellung, wie der Konsens aussehen könnte, aber vielleicht finde man ja eine Lösung.

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