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Früherer BND-Chef Hanning in Untersuchungshaft: der Schachspieler dahinter

Gegen den früheren BND-Präsidenten August Hanning, 80, ist ein Haftbefehl in Vollzug gesetzt worden, die Bundesanwaltschaft verdächtigt ihn der Spionage. Abseits davon hat er eine Schachgeschichte: Er gründete 1963 als 17-Jähriger einen Verein in Nordwalde und ist dort bis heute gemeldet.

7. Oktober 20264 Minuten LesezeitMatt am Freitag

Am 19. September 1963 trafen sich sieben Schachfreunde im Gasthaus Diepenbrock in Nordwalde, einer Gemeinde nördlich von Münster, und gründeten den SK Königsspringer Nordwalde. Einer von ihnen war der 17-jährige August Hanning. Gut sechzig Jahre später ist derselbe Mann, inzwischen 80 Jahre alt und früherer Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), in Untersuchungshaft.

Später, als er selbst an der Spitze des BND stand, erinnerte sich Hanning an seinen frühen Ehrgeiz.

Als Kind wollte ich Schachmeister werden. Diesen Traum konnte ich mir nicht erfüllen.August Hanning, damals BND-Präsident

Stattdessen habe er in seinem Heimatort einen Verein gegründet, der es bis in die zweite Bundesliga brachte, sagte er dem Deutschen Schachbund zufolge. Ganz ohne Erfolge am Brett blieb er dabei nicht. 1964 gewann Hanning erstmals die Blitzmeisterschaft des jungen Vereins, weitere Titel folgten 1968, 1969 und 1975, und 1973 wurde er Vereinsmeister. Eine für das Jahr 1984 überlieferte Ingo-Zahl von 94 entspräche nach einer Umrechnung heute einer Elo-Zahl von knapp 2100, der Spielstärke eines starken Vereins- und Turnierspielers.

Zwei FIDE-Meister im selben Verein

In den Achtzigerjahren spielte Nordwalde mehrere Jahre in der 2. Bundesliga. Die Aushängeschilder waren die Brüder Stefan und Peter Bücker, beide FIDE-Meister. Stefan Bücker belegte 1984 den fünften Platz bei der Deutschen Meisterschaft und gründete 1996 die Schachzeitschrift Kaissiber, die in Nordwalde redigiert wurde.

Hanning kam in der zweiten Liga zu mindestens einem Einsatz. In der dritten Runde der Saison 1984/85 gewann Nordwalde 7:1 gegen den SV Rochade Bielefeld. Den einzigen Bielefelder Punkt holte Michael Horstmann am achten Brett gegen Hanning. Der Nordwalder war im Mittelspiel in Schwierigkeiten geraten, hatte eine Invasion abgewehrt und wollte gerade zum Konter ansetzen, als ihm kurz vor der Zeitkontrolle ein Fehler unterlief. Zwei Züge später war die Partie entschieden.

Politikerturniere und ein Blindsimultan

Beruflich ging es währenddessen voran. 1981 wechselte der Jurist ins Bundeskanzleramt, von 1986 bis 1990 arbeitete er in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik in Ost-Berlin, später wurde er Geheimdienstkoordinator, und 1998 übernahm er die Leitung des BND. Das Schach blieb Teil seines Lebens. Beim Berliner Politikerturnier 2005 holte Hanning aus sieben Runden 3,5 Punkte. 2007 spielte Elisabeth Pähtz in der sächsischen Landesvertretung in Berlin blind gleichzeitig gegen ihn und den FDP-Politiker Max Stadler. Stadler hielt remis, Hanning verlor. Zu den Parallelen zwischen seinem Beruf und dem Schach sagte er damals, der Unterschied sei gar nicht so groß: In der Politik müsse man längerfristig denken, die Denkweise lasse sich aber vergleichen.

Am 20. September 2008 nahm er im Berliner Maritim-Hotel am 18. Politiker-Schachturnier teil, mit 56 Teilnehmern und sieben Runden. Unter den Spielern waren auch Wolfgang Schäuble und Otto Schily. Hanning, damals Staatssekretär im Bundesinnenministerium, wurde mit sechs Punkten Zweiter hinter Dirk Jordan, der 6,5 Punkte erreichte. Gegen ihn verlor er seine einzige Partie.

Ausgewertete Turnierpartien scheint Hanning seit dem Ende der Ingo-Zahlen Anfang der Neunzigerjahre nicht mehr gespielt zu haben, unter DWZ und Elo findet sich keine Aktivität. Mitglied im Verein ist er weiterhin. Auf der Internetseite von Königsspringer Nordwalde steht er in der Aufstellung der ersten Mannschaft für die Saison 2026/27 in der Verbandsklasse Münsterland, auf Rang elf von elf gemeldeten Spielern.

Was feststeht und was behauptet wird

Die Bundesanwaltschaft ließ Hanning und seinen früheren Büroleiter Manfred D. am Dienstag, 6. Oktober, durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen. Grundlage waren Haftbefehle des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft besteht gegen Hanning der dringende Verdacht der landesverräterischen Ausspähung, des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen, des versuchten Landesverrats und der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Manfred D. wird Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung vorgeworfen.

Die Bundesanwaltschaft stellt den Sachverhalt so dar: Hanning soll nach seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst mit Manfred D., der von 2012 bis 2026 für mehrere Präsidenten als Büroleiter des BND tätig war, vereinbart haben, gegen Entgelt fortlaufend Informationen aus dem BND zu erhalten. Er habe sie im Rahmen seiner privaten Beratertätigkeit wirtschaftlich nutzen wollen. Die Zusammenarbeit habe vermutlich im Frühjahr 2010 begonnen. Bis Juni 2022 soll Manfred D. ihm annähernd 2.000 Dokumente überlassen haben, vielfach als Verschlusssache eingestuft. In einem Fall soll Hanning auf Grundlage eingestufter Erkenntnisse eine Analyse für einen Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates erstellt haben. Ob sie den Adressaten erreichte, konnte laut Bundesanwaltschaft bislang nicht geklärt werden. Außerdem soll Hanning über Jahre in engem Kontakt zu einem Angehörigen eines anderen staatlichen Nachrichtendienstes gestanden und ihn mit politischen Informationen versorgt haben.

Die Ermittlungen gehen nach Darstellung der Bundesanwaltschaft auf einen anderen Verfahrenskomplex zurück. Bei einer Durchsuchung im September 2025 im Rahmen von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden demnach Unterlagen gefunden, die den jetzigen Verdacht begründen. Anfang Mai 2026 wurde der Vorgang der Bundesanwaltschaft zur Übernahme vorgelegt.

Am 7. Oktober teilte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mit, dass ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe den Haftbefehl gegen Hanning in Vollzug gesetzt hat. Hannings Rechtsanwalt Leon Kruse erklärte, sein Mandant sei zwar im Besitz vertraulicher Unterlagen gewesen. Unzutreffend sei aber der Vorwurf, er habe darin enthaltene Informationen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland, geschweige denn gegen Bezahlung, weitergegeben.

Mein Mandant wird zu Unrecht verfolgtLeon Kruse, Rechtsanwalt von August Hanning

Für Hanning und Manfred D. gilt die Unschuldsvermutung. Bestätigt sind die Festnahme, die Haftbefehle und der Vollzug der Untersuchungshaft. Die Vorwürfe selbst stammen von der Bundesanwaltschaft und sind nicht gerichtlich festgestellt.

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